Im Fokus meiner Tätigkeit stehen Spanien und die südlichen Länder Lateinamerikas.
So berate ich Mandanten unter Hinzuziehung von Experten in den jeweiligen Fachgebieten vor Ort, begleite z. B. Führungskräfte und Verantwortliche deutscher Unternehmen zu Verhandlungen nach Spanien und Südamerika oder fungiere als Korrespondenzanwalt bzw. als „Mittler“ zu dortigen Kanzleien in der Abwicklung unternehmerischer Rechtsgeschäfte oder bei Rechtsstreitigkeiten.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im Vertragsrecht, Strafrecht und in Fragen der Compliance.
Bürger dieser Länder vertrete ich vor deutschen Behörden und Gerichten.
Spanien
Langsam findet die spanische Wirtschaft aus der Krise zurück. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Spanien sind gleichwohl auf das Engste verflochten, was sich schon an der Entwicklung des Tourismus in Spanien abzeichnet. Die Zahlen deutscher Besucher liegen bei etwa 10 Mio. Touristen pro Jahr. 30.000 deutsche Staatsangehörige, - das sind allein fast ein Viertel der deutschen Residenten in Spanien - leben auf den Kanarischen Inseln. Etwa 22.000 Deutsche leben mit Hauptwohnsitz auf den Balearen. Der Immobilienmarkt kommt nach der Krise auf dem Bau- und Wohnungssektor in Spanien wieder in Fahrt. Auch für die beiden Zentren Madrid und Barcelona gilt, dass dort mit steigenden Immobilienpreisen zu rechnen ist.
In immobilienrechtlichen Angelegenheiten berate ich mit Schwerpunkt auf den Kanarischen Inseln – in den Provinzen Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria. Mit Rechtsanwälten und Steuerberatern vor Ort bestehen Kooperationen, darüber hinaus auch mit Fachleuten aus der Baubranche, wenn es um die Einschätzung baurechtlicher und gutachterlicher Fragen bei Immobilienkäufen vor Ort geht.
In wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei Vertragsverhandlungen und Prozessbegleitungen werden derzeit Kooperationen nach Madrid und nach Barcelona aufgebaut.
Südamerika
Die Entwicklung des südamerikanischen Wirtschaftsraums kann nur länderspezifisch beurteilt werden. Die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen sind nur in wenigen Ländern als stabil zu bezeichnen.
Kolumbien gewinnt durch den Friedensprozess endlich an Stabilität. Das modifizierte Friedensabkommen mit der FARC, das (ohne eine weitere Volksabstimmung) nun umgesetzt werden soll, kann sich als positiver Impuls für die Wirtschaft des Landes auswirken. Der Verfall beim Ölpreis macht dem Land jedoch zu schaffen. Die kolumbianische Regierung hat indes weitreichende Pläne für den Ausbau der Infrastruktur: Unter anderem sollen Autobahnen in PPP-Projekten gebaut werden, 41 Flughafen-Projekte im Wert von 250 Mio. US$ stehen an – ebenso wie der Bau der Metro in Bogotá und die Schiffbarmachung des Rio Magdalena.
Ein gutes Investitionsklima besteht in Paraguay: es ist das einzige Land innerhalb des MERCOSUR, das unter dem allgemeinen Präferenzsystem (SGP+) für den Export in die Europäische Union fällt.
In Argentinien fährt die Regierung von Präsident Macri einen wirtschaftsliberalen Kurs, erhält allerdings wegen der damit verbundenen Preissteigerungen und Lohnverlusten viel Gegenwind aus Teilen der Bevölkerung. Das Land will sich weiter für Investoren öffnen. Es ermöglicht bei den anstehenden umfangreichen Infrastrukturprojekten öffentlich-private Partnerschaften (PPP) und verschärft Maßnahmen gegen Korruption. Für 2017 wird mit einem Wachstum des BIP von 3 % gerechnet.
Chile wurden in den letzten Jahren stabile wirtschaftliche Verhältnisse zuerkannt, insbesondere wegen seiner guten Infrastruktur und einer soliden Finanzpolitik. Die Kreditwürdigkeit der chilenischen Staatsanleihen gilt als die beste Lateinamerikas. Allerdings ist das Land erheblich von Rohstoffexporten abhängig und insbesondere wegen des starken Preisverfalls in diesem Sektor schwächelt die Wirtschaft. Mit der Förderung des privaten Konsums, Investitionen in Infrastrukturprojekte und ausländischen Investitionen will die Regierung die Wirtschaft wieder ankurbeln. Bis 2021 sollen Infrastrukturprojekte von 13 Mrd. US$ auf den Weg gebracht werden. Das Land ist Mitglied der Pazifischen Allianz (Alianza del Pacífico) und stark exportorientiert - Deutschland ist sein wichtigster Handelspartner in der EU. Zunehmende Bedeutung gewinnt aber der Ausbau alternativer Energien in der Stromversorgung und die Entwicklung von Umwelttechnik, wodurch langfristig die starke Ausrichtung der Wirtschaft auf Rohstoffexporte – wie sie leider in ganz Südamerika zu konstatieren ist – vermindert werden soll.
Für deutsche Unternehmen bieten diese Länder interessante Geschäftsfelder.
Als Rechtsanwalt unterhalte ich Kontakte zu Berufskollegen in unterschiedlichen Rechtsgebieten. In Südamerika ist gerade „der richtige Ansprechpartner zur richtigen Zeit“ hilfreich. Der Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zu einzelnen Rechtsanwälten führt darüber hinaus zu weiteren Kontakten, die nutzbar gemacht werden können, wenn es um entlegenere Rechtsgebiete geht – oder auch buchstäblich um entlegene Regionen. Die persönliche Empfehlung spielt eine maßgebliche Rolle bei der Bewältigung vieler Hürden.
Die Rechtsangelegenheiten und Fallkonstellationen, in denen anwaltliche Unterstützung und Begleitung sinnvoll sein kann, sind zahlreich und können nicht abschließend aufgezählt werden. Die Berücksichtigung kultureller Besonderheiten ist nahezu zwingend, etwa im Umgang mit Phänomenen wie Korruption und Geldwäsche im Rahmen präventiver Compliance-Maßnahmen.
In Handels- und Vertragsangelegenheiten kann schon die einzelne Beratung, die auch die Unterschiede in der geschäftlichen Mentalität zu berücksichtigen weiß, weiterhelfen. Dies gilt etwa bei Verhandlungen oder bei Störungen im Vertragsverhältnis.
Bergstraße 26
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Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
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www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
Die Hans. RAK ist als Aufsichtsbehörde zuständig.
USt-IdNr.: DE253995461
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
• Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG)
• Anordnung der Bundsrechtsanwaltskammer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 GWG und die Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GWG) und der Geldwäsche nach § 261 StGB
• Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
• § 5 Telemediengesetz (TMG)
Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
Allianz-Versicherungs-AG, 10900 Berlin
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
• im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
• des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten
Im Fall von Streitigkeiten aus dem Mandatsvertrag kann eine Schlichtung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg oder auch bei der "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" bei der Bundesrechtsanwaltskammer durchgeführt werden. Informationen über die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden Sie hier.
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