Zivilrecht / Vertragsrecht

Im deutschen Zivilrecht gilt - wie auch in vielen anderen Rechtsordnungen - der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt jeder kann grundsätzlich mit jedem und grundsätzlich über alles Verträge schließen. Das ist Teil der geschützten Privatautonomie der Bürger. Wobei jedem hier sofort einleuchten wird, dass dieser Freiheit Grenzen gesetzt sind: Dort, wo die Rechte anderer betroffen sind, gesetzliche Verbote bestehen, schützenswerte Interessen des Vertragspartners oder der Allgemeinheit, z. B. des geschäftlichen Verkehrs usw. tangiert sind. Es kann eben nicht „alles“ vereinbart werden. Die Gesetze und die Rechtspraxis in einem Land bestimmen die Grenzen dieses Handlungsspielraums.

Unerlässlich: Beratung im Vorfeld komplexer Verträge

Als Rechtsanwalt bearbeite ich zivilrechtliche Fallgestaltungen unterschiedlicher Art. Dabei geht es nicht immer primär darum, einen Streit vor Gericht auszutragen. Bereits im Vorfeld kann der Anwalt dazu beitragen, einen Streit durch klug gestaltete Verträge zu vermeiden oder für den Streitfall handhabbare Lösungswege vorzusehen, die den Parteien eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. Beratung und Begleitung bei Vertragsverhandlungen, die Überprüfung von Vertragsklauseln, die Anpassung von Vertragsgrundlagen, Regelungen bei Schlechtleistung und für den Streitfall durch Schiedsklausel zu schaffen, sind Kernaufgaben meiner anwaltlichen Tätigkeit im Zivilrecht.

Im Streitfall: Vertretung vor den Zivilgerichten

Wenn es notwendig ist, dass der Mandant sein Recht vor Gericht durchsetzen muss, stehe ich hierfür aber ebenso mit dem notwendigen Know-how zur Verfügung. Insbesondere habe ich Verfahren im Bau- und Architektenrecht, im Wettbewerbsrecht und im gewerblichen Mietrecht erfolgreich für Mandanten geführt. Gerade diese Rechtsgebiete ermöglichen die ganze Bandbreite prozessualer Verfahrensweisen. Im Baurecht ist das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ein probates Mittel, um mit dem Einsatz eines Sachverständigen Baumängel und die Kosten ihrer Beseitigung verbindlich feststellen zu lassen – mit der Zielrichtung ein streitiges Klageverfahren zu vermeiden. Im Wettbewerbsrecht wird die unlautere Werbung eines Konkurrenten zunächst mit der Abmahnung, sodann gerichtlich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angegriffen. Und in Mietrechtsstreitigkeiten ist der sog. Urkundsprozess häufig erster Auftakt der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Herausforderung: Der grenzüberschreitende Vertrag

In Fällen grenzüberschreitender Vertragsbeziehungen wird es komplizierter: sowohl bei der Vertragsgestaltung wie auch in streitigen Verfahren müssen u. a. Fragen nach der Rechtswahl („Welches Recht findet materiell Anwendung auf den Vertrag?“) und des Gerichtsstands („Welches Gericht ist im Streitfall anzurufen?“) beachtet werden. Häufig haben formelle Gesichtspunkte besonderes Gewicht, etwa bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn in den seltensten Fällen ist hier der Verweis auf „die eigenen AGB“ ausreichend!

So berate ich insbesondere bei internationalen Verträgen (Handel, Kauf, Bauleistung, Lieferung) zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen und Vertragspartnern in Spanien und Südamerika – häufig umso erfolgreicher in Kooperation mit Experten vor Ort.
In nationalen wie internationalen Vertragsangelegenheiten hat die Konfliktvermeidung eine immer größer werdende Bedeutung eingenommen. Mediations- und Schiedsverfahren sind maßgebliche Instrumentarien, mit denen Vertragsstörungen - und damit auch das Geschäft belastende Störungen zwischen den Vertragspartnern – einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden können.
In Beratung und Prozessführung gilt für mich bei jeder Vorgehensweise:

Mit Gespür für das rechtliche Detail, den Blick auf das Ganze gerichtet.

 

Leistungen

Beratung und Prüfung bei
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen

Baurecht Architektenrecht
BGB Werkvertrag VOB
Bauträgervertrag
Wohnungskaufvertrag
Sachmängelhaftung

Baumängel Haftung
Schadensersatz
Architektenhonorar HOAI
Architektenvertrag
Bauträger Mängel am Gemeinschaftseigentum
Wohnungseigentum WEG

Maklerprovision

Wettbewerbsrecht
UWG
Unterlassungsklagen
Abmahnung Einstweiliger Rechtsschutz
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Lebensmittelrecht Kennzeichnung
gesundheitsbezogene Angaben
Health-Claims

Gewerbliches Mietrecht

Internationale Verträge
Handelsrecht
Rom-I EVÜ EGBGB
UN-Kaufrecht CISG Ausschluss
Schiedsvereinbarungen
UNIDROIT Principles PICC

Impressum
 

Rechtsanwalt
Sebastian Sevenich

Bergstraße 26
DE-20095 Hamburg
Telefon + 49 (0) 40 – 76 9999 7979
Fax +49 (0) 40 – 76 9999 7919
E-Mail: kanzlei@ra-sevenich.de

Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
Valentinskamp 88
DE-20355 Hamburg
Tel.: + 49 - 40 - 35 74 41 - 0
Fax: + 49 - 40 - 35 74 41 - 41
www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
Die Hans. RAK ist als Aufsichtsbehörde zuständig.

USt-IdNr.: DE253995461

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
• Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG)
• Anordnung der Bundsrechtsanwaltskammer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 GWG und die Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GWG) und der Geldwäsche nach § 261 StGB
• Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
• § 5 Telemediengesetz (TMG)

Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
Allianz-Versicherungs-AG, 10900 Berlin
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
• im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
• des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten

Im Fall von Streitigkeiten aus dem Mandatsvertrag kann eine Schlichtung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg oder auch bei der "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" bei der Bundesrechtsanwaltskammer durchgeführt werden. Informationen über die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden Sie hier.

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